Bizcases ist gelistet beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Unternehmensberater.
Diese Registrierung ist ein außerordentliches Qualitätsmerkmal. Sie erfolgt nur nach strenger persönlicher Prüfung seitens des BAFA. Maßgeblich ist neben zahlreicher Nachweise der unternehmerischen Tätigkeit dass die Beratung für Kunden auf einem dedizierten Qualitätsmanagement basiert.
Ihr Vorteil:
- Geprüfte Qualität in der Beratung
- Fördermöglichkeiten des Staates
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Das aktuelle Förderprogramm nennt sich „Förderung unternehmerischen Know-hows“.
Die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ fließen in das neue Programm ein. Umgesetzt wird das Programm von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Jedoch wird die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Daher können Beratungen die vor einer Gründung statt finden nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Für diesen Fall bieten die Bundesländer Zuschüsse zu den Beratungskosten und oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- Jungunternehmen – das sind Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
- Bestandsunternehmen – das sind Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
- Unternehmen in Schwierigkeiten – das sind Unternehmen, die sich unabhängig vom Unternehmensalter in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Folgende Beratungsschwerpunkte können für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das ist das Kerngeschäft von bizcases.de. Passend wäre hier ein Workshop.
Spezielle Beratungen
Das BAFA möchte strukturellen Ungleichheiten bereinigen, daher können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung wie oben genannt weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Wie läuft die Förderung ab?
- Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt bis zu fünf Tage in Anspruch nehmen.
- Den Antrag stellt man online bei der BAFA.
- Erst nach „Inaussichtstellung“ seitens der Behörde kann mit der Beratung begonnen werden.
- Die Beratungsleistung wird von bizcases.de in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert.
Förderhöhe
Bis zu 4.000 Euro der Beratungskosten sind förderfähig mit bis zu 80%. Das bedeutet es gibt einen Zuschuss von bis zu 3.200 Euro.
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